Kompetenzzentrum Canini

Inhaberin Daniela Milesi




Pflicht-Hundehalter-Kurs 



Neu gilt im Kanton Thurgau:


Ausbildungsanforderungen für Hundehalter

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.

Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst für alle neu erworbenen Hunde einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.

    

Diese müssen mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolviert werden.  

Alle Halter von Hunden, die nach dem 20. September 2016 neu angeschafft worden sind, müssen auf Verlangen innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Die Kontrolle obliegt den Gemeinden, die im Rahmen des Vollzugs des Hundegesetzes zuständig und, nebst des Veterinäramtes, jederzeit berechtigt sind, das Vorliegen der Kursbestätigung zu überprüfen.  


 



 




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